PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN

 

Osteopathische Behandlungen werden von nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Private Versicherungen und Zusatzversicherungen erstatten normalerweise die Behandlungen ganz oder teilweise, hier im Rahmen Ihres abgeschlossenen Tarifs.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung ob und in welcher Höhe Heilpraktikerleistungen übernommen werden.


Sie können ohne Rezept eine Behandlung in Anspruch nehmen.

Falls Sie dennoch ein Rezept Ihres Arztes bekommen, wird die Behandlung wie oben beschrieben abgerechnet.


 

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN


Osteopathie ist eine Privatleistung ist und zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.


Manche gesetzliche Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder mit anteiligen Zahlungen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Erstbehandlung, bei Ihrer Versicherung.

      

Eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse kann ich leider nicht gewährleisten.  

Eine aktuelle Liste der Kassen und die jeweiligen Voraussetzungen finden Sie unter:

www.osteokompass.de
www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste


Sie bezahlen Ihre Behandlung sofort und können Ihre Rechnung dann bei der Privat- oder gesetzlichen Krankenkasse einreichen.