PRIVATE
KRANKENVERSICHERUNGEN
Osteopathische
Behandlungen werden von nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Private
Versicherungen und Zusatzversicherungen erstatten normalerweise die Behandlungen ganz oder teilweise, hier im Rahmen Ihres abgeschlossenen Tarifs.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung ob und
in welcher Höhe Heilpraktikerleistungen übernommen werden.
Sie können ohne Rezept eine Behandlung in Anspruch
nehmen.
Falls Sie dennoch ein Rezept Ihres Arztes bekommen, wird die
Behandlung wie oben beschrieben abgerechnet.
GESETZLICHE
KRANKENVERSICHERUNGEN
Osteopathie ist eine Privatleistung ist und
zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Manche gesetzliche Krankenkassen unterstützen
ihre Mitglieder mit anteiligen Zahlungen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Erstbehandlung, bei Ihrer Versicherung.
Eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse kann ich leider nicht gewährleisten.
Eine aktuelle Liste der Kassen und
die jeweiligen Voraussetzungen finden Sie unter:
www.osteokompass.de
www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste
Sie bezahlen Ihre Behandlung sofort und können Ihre Rechnung dann bei der Privat- oder gesetzlichen Krankenkasse einreichen.